• Nachweis der Fortbildungsstunden gemäß § 15 FAO und Weiterbildungsverpflichtung durch § 15a MaBV n § 15b Weiterbildung (1)
  • Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV -
  • Gewerbetreibende, die sowohl eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO als Immobilienmakler als auch nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO als Wohnimmobilienverwalter besitzen, müssen sich für beide Tätigkeiten jeweils im Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterbilden

Anke Steininger

Geschäftsinhaber
Jahr Titel Stunden Bescheinigung
2018 Prohyp 7,5 Download
2019 Beck  6,5 Download
2020 IHK 12,0 Download1
2021 IFM 12,0 Download
2022 IHK 24,75 Download

Jürgen Stängle

Mitarbeiter
Jahr Titel Stunden Bescheinigung
2018 Prohyp 7,5 Download
2019 Beck  6,5 Download
2020 IHK 12,0 Download1
2021 IFM 12,0 Download
2022 IHK 24,75 Download
1) 16 Unterrichtseinheiten entsprechen 12 Zeitstunden à 60 Minuten