Lieber Kunde, lieber Interessent, wir sind sehr darum bemüht Ihnen eine optimale Leistung anzubieten. Deshalb möchten wir auch angemessen dafür entlohnt werden. Da es im Geschäftsleben immer Regeln gibt, haben auch wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vermietungen

Bei der Maklerprovision gilt jetzt (Gesetz seit dem 1.6.2015): Wer bestellt, der bezahlt. Hier einige wichtige Informationen zum sogenannten Bestellerprinzip über die Sie als Mieter Bescheid wissen sollten.

Das bedeutet: Ein Mieter muss in Zukunft einen Makler nur noch dann bezahlen, wenn er ihn schriftlich aufgefordert hat, explizit für ihn eine Wohnung zu suchen und er diese Wohnung dann auch mietet, nun gilt:

Wer in Zukunft einen Mietvertrag für eine Wohnung abschließt, die im Auftrag des Vermieters von einem Makler vermittelt wurde, muss keine Provision an den Makler bezahlen. In diesem Fall übernimmt die Maklergebühr der Vermieter.

2. Finanzierungsvermittlung

Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, dem Makler, A.S. Anke Steininger, eine Vergütung in Höhe von 1% der Gesamtdarlehenssumme zzgl. Mehrwertsteuer, jedoch mindestens den Betrag von € 2.500,– zzgl. Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Die Vergütung ist fällig, wenn infolge der Vermittlung oder des Nachweises des Maklers das Darlehens an den Kunden geleistet wird und ein Widerruf des Kunden nach §355 BGB nicht mehr möglich ist.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, dem Makler die bei der Vermittlung des Geschäftes erforderlichen und angefallenen Auslagen zu ersetzen. Die Auslagenerstattung gilt für den Fall, dass der Kreditvertrag nicht zu Stande kommt oder die Darlehenssumme nicht ausbezahlt wird. Zur Vereinfachung wird die Auslagenerstattung für diesen Fall mit € 1.000,– zzgl. Mehrwertsteuer pauschaliert.

3. Kauf oder Neubau eines Hauses, eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung

Gültig anläßlich der Suche einer Wohnung oder eines Hauses oder eines Grundstücks, jeweils unabhängig ob Neubau oder Gebrauchtimmobilie, ob mit oder ohne Bebauung (Grundstück). Beauftragt der Kunde den Makler, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder einen abschlusswiligen Vertragspartner zu vermitteln, verpflichtet sich der Kunde, bei Abschluß eines Vertrages (notarieller Kaufvertrag und/oder Werkvertrag) eine Maklerprovision in Höhe von 4% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtentgelt aller abgeschlossenen Verträge für das Vertragsobjekt an den Makler, A.S. – Anke Steininger Immobilien und Finanzierungen zu bezahlen. Der Nachweis der Vermittlung und Information über das Haus bzw. Grundstück bzw. Eigentumswohnung ist Überlassung der jeweiligen Unterlagen darüber erbracht. Die Nachweispflicht ist somit erfüllt.

Die Provision wird bei Vertragsabschluss fällig. Als Vertragsabschluss gilt die Beurkundung des Kaufvertrages bzw. die Annahme des Werkvertrages durch den Bauträger/Bauunternehmer.

Der Provisionsanspruch des Maklers wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, es sei denn dass der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich vom Angebotsinhalt abweicht. Die Parteien vereinbaren darüber hinaus, dass zzgl. zur Provision für den Fall, dass ein Vertrag nicht zu Stande kommt, der Makler Anspruch auf Ersatz der für seine Tätigkeit erforderliche Auslagen in der Höhe in der sie tatsächlich angefallen sind, in zeitlicher Hinsicht in Höhe von jeweils 60,– € pro aufgewandte Stunde zzgl. Mehrwertsteuer hat.

Allgemein gültige Vereinbarungen, für Vermietungen, Finanzierungen, Kaufvertragsvermittlungen

Der Makler hat Kenntnisse, insbesondere über Auftragsobjekte und Auftraggeber, vertraulich zu behandeln, soweit er die Kenntnisse im Zusammenhang mit diesem Auftrag erhält. Gibt der Kunde vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotene Kaufobjekte oder über Verkaufsinteressenten an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten und macht sich schadenersatzpflichtig in Höhe der vereinbarten Provision, wenn es auf Grund der Weitergabe der Daten zu einem Vertragsabschluß kommt.

Wir weisen darauf hin, dass für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten des Kaufobjektes, insbesondere eines Exposes oder ähnlichen Unterlagen nicht gehaftet wird.

Bei Finanzierungen erfolgt die Vermittlung auf Grund vom Darlehensnehmer mitgeteilten Angaben und vorgelegten Unterlagen. Eine Kreditentscheidung obliegt hier alleine und ausschließlich unseren Bankpartnern. Der Kunde verpflichtet sich, ihm bereits vorher bekannte Angaben des Maklers über ein Objekt unverzüglich zurückzuweisen und dem Makler mitzuteilen, wie und wann er Kenntnis vorher erlangt hat.

Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.