Rund um das komplexe Thema der Immobilienfinanzierung tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Hier beantworten wir einige davon. Sollten Sie die gesuchte Antwort hier nicht finden, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Immobilien
Finanzierung
Immer wieder finden sich in Immobilienanzeigen viele Grundstücksangebote auf Erbpachtbasis. Doch bevor potenzielle Bauherrren über eine solche Lösung ernsthaft nachdenken, sollte zumindest eine Grundvoraussetzung erfüllt sein: Die Hypothekenzinsen müssen spürbar höher liegen als die Zinskosten für die Erbracht, erklärt das Immobilienportal Immowelt.de. Nur so ergibt sich zusätzlicher finanzieller Spielraum für Bauherrn, die eng kalkulieren müssen. Derzeit muss sorgfältig geprüft werden werden, ob sich die Erbpacht tatsächlich lohnt. Denn Erbpachtnehmer zahlen üblicherweise eine jährliche Pacht zwischen drei uns sechs Prozent des Grundstückswerts. Viele Erbpachtverträge sind so genannte Indexverträge . Sie orientieren sich an den statistischen Lebenshaltungskosten: Die Höhe der Pacht wird regelmäßig entsprechend der Inflationsrate angehoben. Hypothekendarlehen gibt es dagegen momentan zu relativ günstigen Konditionen.
Schwieriger Verkauf: Ein Erbpacht- Modell hat zu dem einen gravierenden Nachteil. Während man mit einer klassischen Tilgung nach etwa 35 Jahren belastungsfrei als Eigentümer des Grundstücks dasteht, ist für den Erbpachtnehmer über die gesamte übliche Laufzeit von 99 Jahren der Erbpachtzins zu zahlen. Nach dem Ende der Laufzeit geht das Grundstück wieder in den Besitz des Eigentümers über, sofern der Vertrag nicht verlängert wird. Auch das gebaute Haus auf dem Erbpachtgrund fällt nach Ablauf des Vertrags gegen eine entsprechende Entschädigung an den Grundstücksbesitzer zurück. Laut der noch immer gültigen Erbpachtverordnung von 1919 hat der Grundstückseigentümer in diesem Fall mindestens zwei Drittel des aktuellen Gebäudewertes zu zahlen. Wer vorher schon sein Haus verkaufen will, sollte zudem bedenken. Je kürzer die Restlaufzeit des Erbpachtvertrags ist, umso schwieriger wird der Verkauf. Zu den Gründen, aus denen das Grundstück wieder an den Eigentümer zurückfällt, zählen beispielsweise Zahlungsverzug oder eine nicht vertragsgemäße Versicherung des Hauses. Private Grundstückseigentümer versuchen deshalb gerne möglichst viele solcher Punkte im Erbpachtvertrag unterzubringen.
Lukrativer Verkauf: Kommunen und Kirchen sind da üblicherweise etwas zurückhaltender. Sie halten vier fünftel der Ländereien im Erbbaurecht in ihren Händen und sind meist recht entgegenkommend. Bei Privatpersonen und Immobiliengesellschaften dagegen droht die Gefahr, dass diese ihr Grundstück verkaufen, falls dies lukrativ erscheint. Deshalb sollte sich der Erbpachtnehmer für diesen Fall ein Vorkaufsrecht einräumen lassen.
Im Passivhaus muss so gut wie nie geiheizt werden, weil die Wärme im Haus praktischnnicht verloren geht. Der Bedarf an Heizwärme liegt bei maximal zehn Prozent eines durchschnittlichen Wohnhauses. selbst im Vergleich zu Niedrigenergiehäusern spart ein Passivhaus 75 Prozent Heizwärme ein. Dennoch ist der Wohnkomfort in einem Passivhaus höher.
Schnörkellos Das Grundprinzip des Passivhauses lässt sich vereinfacht am Beispiel einer Thermoskanne erklären. Die Thermoskanne hält den Kaffee warm, weil eine dicke und hoch dämmende Hüllschicht die Abkühluing des heißen getränkes lange hinauszögert. Die Fläche, durch die Wärme entweichen, ist so klein wie möglich gehalten: rund, kompakt und ohne Schnörkel. Und keine Öffnung lässt der kalten Ausenluft die Chance einzudringen: Die Verschlusskappe dichtet hermetisch ab. Doch hier hören die Gemeinsamkeiten zwischen einem Haus und einer Thermoskanne dann auch auf. Denn im Gegensatz zum Kaaffe brauchen die Bewohner eines Hauses bei allles Luftdichtheit noch Luft zu Atmen. Dies wird im Passivhaus durch automatische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gewährleistet. Zudem nutzt das Passivhaus kostenlose Wärmequellen: Das sind zum einen passive solare Gewinne durch Fenster, die nach Süden gerichtet sind. Zum anderen wird die interne Wärme, die im Wohnalltag selbst entsteht, im Haus gehalten, statt ungenutzt nach draußen verpuffen: Glühbirnen. elektrische Geräte vom Computer über das Fernesehgerät bis hin zur Hertplatte- all dies ist mit der Erzeugung von Wärme verbunden. Im Passivhaus wird alles zur nuztbaren Heizwärme.
„Schlüsselfertig“ ist ein dehnbarer Begriff im Baugewerbe. Er ist weder rechtlich geschützt, noch gibt es eine für alle geltende Begriffsdefinition. Somit kann jeder in diesen Begriff das hineinlegen, was er möchte.
Es gibt kein Hausangebot, bei dem man am Ende einfach nur den Schlüssel in die Hand gedrückt bekommt. Treffender ist das Wort „Festpreis“. Und zwar für genau die Leistungen, die in der sogenannten Baubeschreibung (Liefer-/Leistungsbeschreibung) enthalten sind. Ist in dieser z.B. keine Duschkabine enthalten, ist diese auch nicht im Leistungsumfang des „Schlüsselfertigpreises“ enthalten. Deshalb ist neben dem Plan und dem Preis die Baubeschreibung ein wichtiger Bestandteil des Hausbauvertrages.
Architekten planen in der Regel Häuser für Privatpersonen oder Baufirmen/Bauträger. Neben dem Baugesuch, das für die Baugenehmigung notwendig ist, erstellen Architekten auch die Werkplanung (Pläne im Maßstab 1:50, die alle Details der Ausführung beinhalten und den Handwerkern auf der Baustelle als Arbeitsgrundlage dienen) und teilweise auch die Statik. Architekten können aber auch die einzelnen Gewerke, die beim Hausbau notwendig sind (z.B. Rohbau, Zimmermann etc.)ausschreiben, Angebote einholen, Aufträge vergeben und als Bauleiter fungieren. So kann ein Architekt ein komplettes Haus abwickeln. Allerdings kann er nicht wie eine Hausbaufirma oder ein Bauträger einen Festpreis anbieten. So haben Bauherren, die einen Architekten beauftragt haben, keine Preissicherheit bis das letzte Gewerk in Auftrag gegeben und abgerechnet ist. Meistens arbeitet der Architekt aber für eine Hausbaufirma oder einen Bauträger. Dort übernimmt er oft
die Teilberreiche Baugesuchserstellung und Werkplanung, manchmal auch die Bauleitung.
Der Geometer ist ein Vermessungstechniker. Im Zuge der Planung und Erstellung eines Neubauvorhabens hat er mehrere Aufgaben zu erfüllen. Ist das Grundstück noch nicht vermessen, z.B. wenn ein Grundstück aufgeteilt wird, nimmt er in Kooperation mit einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und dem staatlichen Vermessungsamt die Neuvermessung, Aufteilung, Änderung der Flurstücksnummern und Eintragung ins Katasterverzeichnis bis hin zur Vorlage beim Grundbuchamt vor.
In jedem Baugesuch, das zur Genehmigung eingerichtet wird, ist ein Lagepan notwendig, der vom Geometer angefertigt wird. Aus diesem Lageplan geht die Lage des geplanten Neubauvorhabens auf dem Grundstück hervor. Außerdem stellt der Geometer fest, ob die gesetzlichen Grenzabstände eingehalten sind. Vor Beginn der Bauarbeiten schlägt er Holzpflöcke in den Boden des Baugrundstückes. Er markiert damit für den Bauunternehmer die Stelle, an der er die Baugrube auszuheben und das Haus zu errichten hat. Ist das Gebäude fertig gestellt, nimmt er die Gebäudeaufnahme vor, d.h. er stellt fest, wo das Haus errichtet wurde und gibt diese Daten an das Vermessungsamt weiter. So kann das Katasterverzeichnis immer aktuell fortgeführt werden und es kann jeder sehen, wo noch Grundstücke unbebaut sind.
Der Begriff – aus dem Lateinischen für anschwellen, sich aufblasen – bezeichnet einen anhaltenden Prozess der Geldenwertung. Er macht sich durch allgemeine Preiserhöhung bemerkbar. Die Kaufkraft des Geldes verringert sich, die Verbraucher bekommen für eine bestimmte Summe Geld immer weniger Ware. Als gängiger Maßstab zur Feststellung des Preisanstiegs gilt der Index der Lebenshaltungskosten, ermittelt anhand eines typischen Warenkorbs für einen Durchschnittshaushalt. Das Gegenteil von Inflation ist Deflation, ein massiver Preisverfall über breite Güter- und Dienstleistungsangebote hinweg.
Meist durch das Zusammenwirken verschiedener Ursachen. Einer der wichtigsten Faktoren: Die in der Volkswirtschaft vorhandene Geldmenge wächst ohne entsprechende Gegenleistungen in Form neu geschaffener Waren oder Dienstleistungen.
- Der extrem starke und schnelle Einbruch der weltweiten Konjunktur wirkt inflationshemmend.
- Die Finanzmarktkrise wird die Kreditvergabe vermutlich für lnge Zeit dämpfen und zu einem langsameren Wirtschaftswachstum führen.
- Die Europäische Zentralbank (EZB) hat – anders als die US- Notenbank FED – Preisstabiliät zu gewährleisten.
- In vielen Branchen gibt es aufgrund von Überkapazitäten keine Spielräume für Preiserhöhungen
- Der extrem stare und schnelle Einbruch der weltweiten Konjunktur wirkt inflationshemmend.
- Die Finanzmarktkrise wird die Kreditvergabe vermutlich für lnge Zeit dämpfen und zu einem langsameren Wirtschaftswachstum führen.
- Die Europäische Zentralbank (EZB) hat – anders als die US- Notenbank FED – Preisstabiliät zu gewährleisten.
- In vielen Branchen gibt es aufgrund von Überkapazitäten keine Spielräume für Preiserhöhungen.
In der Vergangenheit waren Darlehnsnehmer abhängig vom Zins, der an dem Tag gegolten hat, als die Festzinsbindung ablief. Hatte man Glück, konnte man günstig verlängern. Hatte man Pech, stieg der Zins und damit die Monatsrate deutlich an.
Findige Banken haben in den letzten Jahren ein pfiffiges Produkt entwickelt:
Ein Forward-Darlehen – ein Darlehen zur vorzeitigen Verlängerung eines auslaufenden Festzinses zum heutigen Zins.
Darlehensnehmer können den Festzins jetzt schon bis zu 5 Jahre im voraus verlängern. Das Tolle dabei ist, dass
die 10Jahre Verlängerung nicht um die „Wartezeit“ verkürzt werden, sondern tatsächlich erst beginnen, wenn die alte Festzinslaufzeit endet.
Außerdem fallen keine lästigen Bereitstellungszinsen an. Bei zusätzlichem Kreditbedarf kann dieser gleich mit finanziert werden. Damit können Kreditnehmer jetzt 60 Monate lang den Markt beobachten und sich in einer günstigen Zinsphase zur Verlängerung Ihres Zinses entscheiden. Die Planungssicherheit für die nächsten 15Jahre lässt jeden Kreditnehmer ruhig schlafen.
Heute übernehmen wir diese Arbeit für Sie. Sie geben uns ein paar wenige, notwendige Unterlagen Wir prüfen dann die Vergaberichtlinien und die Konditionen von rund 100 regionalen und überregionalen Banken. Wir legen Ihnen das für Sie und Ihre Familie passende Angebot und mögliche Alternativen vor, ohne dass Sie selbst bei einer Bank vorsprechen müssen.
Jede Finanzierung unterscheidet sich. Je nach Familiengröße, Einkommen, Eigenkapital, Objektart etc. kommen auch unterschiedliche Banken in Frage. Wir finden für Sie die richtige Bank mit der optimalen, günstigen Finanzierung. Bei entsprechender Bonität finanzieren einige Banken auch ohne Eigenkapital oder mit Altschulden.
Gerne prüfen wir für Sie auch, ob Sie in den Genuss von Fördermitteln der L-Bank (LAKRA) oder KFW kommen.
Das können Wohnrechte, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sein. Die häufigste Belastungseintragung ist jedoch die Höhe und der Gläubiger der Grundschulden. Grundschulden werden für die finanzierende Bank der jeweiligen Immobilie/ des Grundstückes eingetragen. Das Grundbuch besitzt den sogenannten „öffentlichen Glauben“. Derjenige, der es einsieht, kann auf die Richtigkeit der Eintragungen vetrauen. Einsehen darf das Grundbuch allerdings nur, wer ein berechtigtes Interesse belegen kann (z.B. Geometer oder Notar etc.).
Die Notarkosten berechnen sich, ähnlich wie ein Anwaltshonorar, nach dem Wert des zu beurkundenden Geschäftes. Dieser ist bei Kaufverträgen für Immobilien (Haus, Wohnung, Grundstück) der Kaufpreis. Davon werden ca. 1,5 – 2% als Gebühren berechnet (Kaufvertragsbeurkundung, Eintragung Grundschulden, Auslagen etc.).
Vom Notar wird neben dem Kaufvertrag auch die Grundschuldbestellung (Sicherheit für die Bank- siehe auch Grundschuld) beurkundet und an das Grundbuchamt zur Eintragung ins Grundbuch weitergegeben.